Sicherheitsfachkräfte – Expertise, wenn es um sichere Arbeit geht

Sicherheitsfachkräfte (SFK) beraten verschiedene Personengruppen in Organisationen, wenn es um die sichere Erfüllung von Arbeitsaufgaben geht. Sie unterstützen die obersten Leitungsorgane in Unternehmen und Körperschaften in ihrer gesetzlich verankerten Verantwortung im Thema Arbeitssicherheit.

Dies geschieht durch die Begehung von Arbeitsstätten, Kommunikation vor Ort zu allen diesbezüglichen Auffälligkeiten sowie Beratungen zu spezifischen Fragestellungen.

Sicherheitsfachkräfte nehmen die technischen Arbeitsbedingungen unter die Lupe und weisen auf notwendige Sicherheitsmaßnahmen und Prüfprozeduren hin. Ihre Erkenntnisse und Vorschläge werden in Berichten bzw. Protokollen dokumentiert und sind Grundlage für entsprechende Verbesserungsmaßnahmen. 

Gleichzeitig sind die Verantwortungsträger auch über die sicherheitstechnische Gesamtsituation in Kenntnis zu setzen: dh. es sind nicht nur Maßnahmen zur Weiterentwicklung aufzuzeigen, sondern es ist auch auf jene Bereiche hinzuweisen, in denen sicherheitstechnische Anforderungen bereits erfüllt sind.

Sicherheitsfachkräfte arbeiten aber nicht nur mit den jeweiligen Verantwortlichen zusammen, sondern auch mit den Sicherheitsvertrauenspersonen und den Arbeitsmedizinern in der Organisation. 

Um als SFK tätig sein zu können, muss eine Ausbildung von mehreren Monaten absolviert werden. Derartige Ausbildungen werden nach einem gesetzlichen Lehrplan von dafür akkreditierten Einrichtungen angeboten und schließen mit einer umfassenden Fachprüfung ab. 

Nach erfolgreicher Absolvierung kann eine SFK ihre Aufgaben im Innenverhältnis für das eigene Unternehmen erbringen oder als externe SFK als überbetrieblicher Dienstleister zum Einsatz kommen.

Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft:

  • Unterstützung bei arbeitshygienischen und ergonomischen Fragestellungen, insbesondere der Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe
  • Beratung bei der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln, bei der Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und bei der Einführung von Arbeitsstoffen
  • Unterstützung bei der Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung
  • Ermittlung und Beurteilung von Gefahren
  • Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
  • Hilfe bei der Organisation des Brandschutzes und beim Setzen von Maßnahmen zur Evakuierung
  • Unterstützung / Organisation von Unterweisungen
  • Sicherheitstechnische Expertise in der Planung von Arbeitsstätten
  • Begehung von Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen
  • Dokumentation der Ergebnisse von Begehungen
  • Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und der festgelegten Maßnahmen samt Anpassung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
  • Unterstützung nach Arbeitsunfällen