Fach- und sachkundiges Wissen der Bediensteten ist ein zentraler Faktor, um die Sicherheit am Arbeitsplatz beständig verbessern zu können. Dem Dienstgeber kommt in diesem Kontext eine Informations- und Unterweisungspflicht zu.
Informationen sollen allgemeines Wissen über die Gefahrenverhütung bieten und sich auf die gesamte Arbeitsstätte beziehen. Sie sollen die Weiterentwicklung des Bedienstetenschutzes auf betrieblicher Ebene fördern. Erforderlichenfalls sind den Bediensteten zur Information geeignete Unterlagen zur Verfügung zu stellen und, wenn notwendig, am Arbeitsplatz auszuhängen.
Unterweisungen sind als Schulung zu sehen und beziehen sich im Gegensatz zu Informationen auf den konkreten Arbeitsplatz und Aufgabenbereich einzelner Personen. Gegebenenfalls sind den Bediensteten schriftliche Betriebsanweisungen und sonstige Anweisungen (wenn notwendig in Muttersprache) zur Verfügung zu stellen.
Nachweise spielen im Rahmen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eine wesentliche Rolle, denn
Der Dienstgeber hat sich jedenfalls zu vergewissern, dass die Informationen bzw. Unterweisungen von den Bediensteten verstanden wurden.
SARA ist die dafür von uns entwickelte Wissensplattform, über die der Nachweis erbracht werden kann, dass den gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf Information und Unterweisung korrekt und rechtskonform nachgekommen wurde. Gleichzeitig wird dadurch ein erhöhtes sicherheitsrelevantes Wissen und sicherheitsgerechtes Verhalten der Bediensteten erreicht und folglich die Zahl der Arbeitsunfälle reduziert.
IRIS dient der Vorbereitung auf SARA. In interaktiven Workshops mit den Bediensteten vermitteln wir die notwendigen Informationen zum Thema Arbeitsschutz, von den gesetzlichen Rahmenbedingungen bis hin zu interessanten und maßgeblichen Details in den verschiedenen Arbeitsfeldern. Wir diskutieren gemeinsam spezifische Arbeitssituationen und stehen bei konkreten Fragestellungen Rede und Antwort.