Evaluierung bzw. Gefährdungsbeurteilung beschreibt den Prozess, bei dem Gefahren in Zusammenhang mit der Arbeit systematisch ermittelt und beurteilt werden. Danach sind bei Bedarf Maßnahmen zu setzen und zu dokumentieren.
Im Mutterschutz und für Kinder und Jugendliche besteht eine besondere Evaluierungspflicht.
Der gesetzliche Auftrag geht an den Auftraggeber selbst; dieser kann diese Aufgabe (nicht aber die Verantwortung) delegieren.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente halten die Ergebnisse von Evaluierungen fest und dienen als Nachweis für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages.
Evaluierung bzw. Gefährungsbeurteilung ist ein zentraler Aspekt aber nicht die einzige Aufgabe – die begleitende Beratung und Unterstützung gehört genauso dazu, beispielsweise
- bei der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln,
- bei der Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren,
- bei der Einführung von Arbeitsstoffen,
- bei der Erprobung und Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen,
- bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes,
- bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren,
- bei der Organisation der Unterweisung,
- bei der Erstellung von Betriebsanweisungen,
- bei der Gestaltung von gesundheitsfördernden Massnahmen,
ERNST ist unser konkretes Angebot in diesem Bereich und umfasst sowohl die Erstevaluierung als auch die begleitende sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung.