Der Arbeitsunfall – passieren kann immer etwas

Unter einem Arbeitsunfall versteht man einen Unfall, der sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung des Mitarbeiters bzw. mit der selbständigen Erwerbstätigkeit eines Unternehmers ereignet hat.

Meldepflichten des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer haben

  • jeden Arbeitsunfall,
  • jedes Ereignis, das beinahe zu einem Unfall geführt hätte, und
  • jede von ihnen festgestellte ernste und unmittelbare Gefahr für Sicherheit oder Gesundheit,

unverzüglich den zuständigen Vorgesetzten oder den sonst dafür zuständigen Personen zu melden.

Unfallmeldung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat jeden Arbeitsunfall, durch den

  • eine unfallversicherte Person getötet oder
  • mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig geworden ist,

längstens binnen fünf Tagen der Unfallversicherungsanstalt zu melden.