Aufbauend auf der der europäischen Richtlinie 89/391/EWG gilt in Österreich ein hochwertiges Arebitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzrecht.
Arbeitnehmerschutz ist ein zentrales Thema in der modernen Arbeitswelt. Es umfasst alle Maßnahmen und Regelungen, die darauf abzielen, die Gesundheit, Sicherheit und Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitnehmerschutzes ist der Arbeitsschutz, der durch gesetzliche Vorschriften wie das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geregelt wird. Diese Vorschriften verpflichten Arbeitgeber, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass Gefährdungen für Leben und Gesundheit möglichst vermieden werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Gesundheitsschutz. Hierzu zählen Maßnahmen zur Vermeidung von arbeitsbedingten Erkrankungen und zur Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz. Dazu gehören zum Beispiel die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, regelmäßige Pausen und die Bereitstellung von Schutzkleidung und -ausrüstung.
Insgesamt trägt der Arbeitnehmerschutz dazu bei, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Zufriedenheit und Motivation der Arbeitnehmer zu steigern. Ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz ist nicht nur im Interesse der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber, da er zu einer höheren Produktivität und geringeren Ausfallzeiten führt.
Vom Arbeitnehmerschutz ist der Bedienstetenschutz zu unterscheiden. Dieser bezieht sich auf den Schutz von Bediensteten im öffentlichen Dienst, wie beispielsweise in Dienststellen des Bundes oder der Gemeinden. Für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Bediensteten gelten über große Strecken die gleichen Schutzvorschriften wie für die Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft. Allerdings gibt es spezifische Regelungen und Verordnungen, die auf die besonderen Anforderungen und Tätigkeiten im öffentlichen Dienst zugeschnitten sind. Wir sind in einem Bereich unserer Tätigkeiten auf den Schutz von Bediensteten spezialisiert und haben dazu eine eigene weiterführende Plattform entwickelt. Bedienstetenschutz.at finden Sie hier
Eine besondere Situation ist im Bereich der privaten Schulträger zu finden. Hier werden teilweise Bundesbedienstete als Subvention des öffentlichen Hand dienstzugeteilt. Dadurch fallen diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Wirkungsbereich des Arbeitnehmerschutzgesetzes und nicht des Bedienstetenschutzgesetzes. Die von uns betreuten Schulstandorte stellen damit eine gewisse Besonderheit dar. Unsere Referenzkunden finden Sie hier
Wir haben ein Qualitätssicherungsmodell entwickelt, im Rahmen dessen passende Dienstleistungen erbracht werden.