Sicherheitsfachkräfte als Teil der Präventivdienste haben die Aufgabe, den Arbeitgeber, die Sicherheitsvertrauenspersonen (so weit vorhanden) und die Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten. Sie unterstützen den Arbeitgeber bei seinen diesbezüglichen Pflichten.
Jede Arbeitsstätte muss die Dienste einer Sicherheitsfachkraft in Anspruch nehmen.