Arbeitsmediziner

Arbeitsmediziner zählen zu den Präventivdiensten im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) bzw. der Bedienstetenschutzgesetze. Sie unterstützen und beraten den Arbeit-/Dienstgeber in Sachen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Dazu zählen vor allem die Auswirkungen von Lärm oder Vibrationen sowie die Berücksichtigung der Ergonomie.

Jede Arbeitsstätte muss die Dienste eines Arbeitsmediziners in Anspruch nehmen.